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Widerrufsbelehrung

Stand 01/2025

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen


 

1. Begriff: „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“

Ein „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ liegt vor, wenn:

  • der Unternehmer mit einem Verbraucher den Vertrag an einem Ort schließt, der

kein Geschäftsraum des Unternehmers ist.

  • der Verbraucher dem Unternehmer gegenüber ein Vertragsangebot außerhalb

dessen Geschäftsräume unterbreitet.

  • der Vertrag zwar in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch

Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Fax oder E-Mail) geschlossen wurde,

bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der

Geschäftsräume des Unternehmers von diesem persönlich und individuell

angesprochen wurde.


 

 


 

2. Beginn der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt bei Werkverträgen mit Vertragsschluss.

Die Frist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher über sein

Widerrufsrecht informiert wurde.


 

 


 

3. Folgen einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung

Im Falle einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verlängert

sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ablauf der 14-tägigen Frist auf 12

Monate. Das Widerrufsrecht erlischt damit erst spätestens nach 12 Monaten und 14

Tagen.

 

4. Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Gesetz bestimmt einige Ausnahmefälle, in denen dem Verbraucher kein

Widerrufsrecht zusteht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Zu den

Ausnahmen zählen insbesondere:

  • Die Lieferung von Waren, welche nicht vorgefertigt sind und für deren

Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher

maßgeblich ist, oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers

zugeschnitten sind.

  • Waren, die nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt

werden (wie z.B. Werkmaterialien und Baustoffe).

  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich

aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder

Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z. B. Wasserrohrbrüche).

  • bei Lieferung von Waren, die schnell verderben können

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