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Gesetzliche Bestimmungen für Gartenarbeiten im Frühjahr: Was Sie beachten sollten

Der Frühling ist da - jetzt mit HWZ West den Garten gestalten
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Der Frühling ist die perfekte Zeit, um den Garten auf Vordermann zu bringen – die ersten warmen Tage locken dazu, Bäume zu pflanzen, Sträucher zurückzuschneiden oder den Rasen aufzufrischen. Doch nicht alles, was im Garten gemacht werden kann, ist auch gesetzlich erlaubt. Gerade beim Schnitt von Bäumen und Sträuchern müssen Sie auf bestimmte Regelungen achten, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und hohe Strafen zu riskieren. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was Sie im Frühjahr beim Arbeiten im Garten unbedingt beachten sollten.


1. Gesetzliche Regelungen zum Baumschnitt und zur Baumfällung

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben für den Schnitt und die Fällung von Bäumen, die vor allem während der Brutzeit der Vögel im Frühling und Sommer zu beachten sind. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Bäume und Sträucher zum Brutplatz für Vögel werden und deren Nestern oder Brutstätten Schaden zugefügt wird.

Baumfällungen sind in der Regel vom 1. März bis 30. September verboten, um den Tieren, die in den Bäumen nisten, einen sicheren Brutraum zu gewährleisten. In dieser Zeit dürfen Bäume nur dann gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, wenn keine Brutstätten oder Nester vorhanden sind. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Nest vorhanden ist, sollten Sie im Zweifelsfall einen Fachmann oder die zuständige Behörde zu Rate ziehen.

Die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere § 39, der den Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen regelt. Das Fällverbot gilt nicht nur für Bäume auf privaten Grundstücken, sondern auch für öffentliche Bäume und in Naturschutzgebieten. Die genaue Auslegung kann jedoch je nach Bundesland variieren.


2. Sträucher und Hecken schneiden – Auch hier gibt es Einschränkungen

Nicht nur das Fällen von Bäumen, sondern auch das Schneiden von Sträuchern und Hecken unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Der Schnitt von Hecken, Büschen und Gehölzen ist vor allem dann relevant, wenn diese in der Zeit von März bis September vorgenommen wird.

Für Hecken gilt ebenfalls ein Schnittverbot während der Brutzeit, das von März bis Ende September reicht. In dieser Zeit dürfen Hecken nicht so stark zurückgeschnitten werden, dass Vögel, die dort möglicherweise nisten, gestört oder deren Nester zerstört werden. Ein leichter Formschnitt ist in dieser Zeit meistens erlaubt, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass keine Nester beschädigt werden.

Ein zu starker Rückschnitt von Sträuchern oder Hecken während des Verbotszeitraums kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Auch hier gelten die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie, je nach Bundesland, weiterführende regionale Vorschriften.


3. Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt natürlich auch Ausnahmen von diesen allgemeinen Regelungen, die unter bestimmten Umständen greifen. So ist es beispielsweise erlaubt, Bäume zu fällen oder Hecken zu schneiden, wenn eine konkrete Gefahr besteht – etwa wenn ein Baum durch Krankheiten oder Schädlinge gefährlich für Menschen oder Gebäude wird. In solchen Fällen sollten Sie sich jedoch vorab bei der zuständigen Behörde informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.

Auch in städtischen Gebieten oder auf Grundstücken mit hoher Verkehrsdichte gibt es häufig strengere Regelungen, die aus Sicherheitsgründen das Fällen von Bäumen oder das Schneiden von Sträuchern auch außerhalb der Brutzeit erforderlich machen.


4. Tipps für eine verantwortungsbewusste Gartenarbeit im Frühjahr

Um sicherzugehen, dass Ihre Gartenarbeit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Vögel in Ihren Bäumen oder Sträuchern nisten. Ein kurzer Blick kann helfen, zu verhindern, dass Sie unwissentlich einen Bruch des Gesetzes begehen.

  • Sichern Sie sich bei Unsicherheit Rat bei einem Experten oder der Behörde. Ein Fachmann kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

  • Planen Sie Ihre Gartenarbeiten außerhalb der Brutzeit. Der Zeitraum von Oktober bis Februar bietet sich an, um Bäume zu fällen oder größere Rückschnitte vorzunehmen.

  • Achten Sie auf regionale Unterschiede. Einige Bundesländer haben spezifische Regelungen, die über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen.


5. Fazit: Respekt vor Natur und Tieren im Garten

Der Frühling ist eine wunderbare Zeit, um sich der Gartenarbeit zu widmen. Doch während wir unsere Gärten pflegen, sollten wir auch immer ein Auge auf den Schutz der Natur und der Tiere haben. Besonders beim Umgang mit Bäumen, Sträuchern und Hecken müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden, um den Tieren einen sicheren Lebensraum zu bieten. Mit ein wenig Aufmerksamkeit und Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Gartenarbeit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Natur erfolgt.

Achten Sie auf die geltenden Regeln, informieren Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden und genießen Sie den Frühling in Ihrem gepflegten Garten!



 
 
 

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